A. Allgemeines über die Newsgroup
B. Die Häufig
gestellten Fragen
I. Vor dem
Studium (Architektur und Bauingenieurwesen)
1. Wo finde
ich Informationen über Studium und Beruf?
2. Welche
Seiten rund um Studium und Hochschule sollte man kennen?
II. Über die
Theorie (Austausch unter Kollegen)
1. Gibt es
Bauordnungen, Verordnungen und Regelwerke auch online?
2. Wo finde
ich entsprechende Formulare für Bauanträge etc.?
3. Wann
spricht man von Wohnfläche, wann von Nutzfläche?
4. Was ändert
sich mit der neuen Wohnflächenverordnung?
5. Was sollte
man über die Teilungserklärung nach § 8 WEG wissen?
6. Wo findet
man CAD-Symbole und Detailzeichnungen für Architekten?
7. Was ist die
GRZ, wie wird Sie berechnet und worauf ist zu achten?
8. Wie kann
ich HPGL, HPGL/2 & HP-RTL Daten kontrollieren/drucken?
9. Wie erzeuge
ich PDF-Dateien als Alternative zu HPGL?
III. Aus der
Praxis (Fragen von Bauherren)
1. Wie hoch
ist das Honorar für einen Architekten?
2. Was kostet
mich mein Hausbau, wie ermittelt man Kosten?
3. Was ist der
Unterschied zwischen Weißer und Schwarzer Wanne?
4. Wie sind
Arbeits- und Schutzgerüste herzustellen?
5. Was sollte
man über Zementestrich wissen?
6. Wo findet
man Antworten auf häufige Fragen und bei Schwierigkeiten zum Thema
Fassadenbegrünung?
08.01.2004 Die
FAQ wird demnächst automatisch gepostet
09.12.2003
Umzug der FAQ auf dsa.bau-wesen.de
01.12.2003 Die
DSA-FAQ hat Premiere
13.11.2003
Entwurf FAQ - de.sci.architektur
Die Gruppe dient der Diskussion architekturbezogener Themen. Neben allgemeinen architekturtheoretischen und städtebaulichen Aspekten finden hier auch Veranstaltungen, Projekte, Wettbewerbe, Ausstellungen mit Architekturbezug sowie Fragen der Aus- und Weiterbildung Platz. Außerdem dient die Gruppe der gegenseitigen Hilfe und Unterstützung bei Fragen und Problemen in der konkreten planerischen Arbeit.
Erwünscht sind auch Themen aus Innen- und Landschaftsarchitektur sowie Kunst am Bau.
http://purl.net/charta/de.sci.architektur/
Nicht immer ist die Newsgroup der Architekten die beste Wahl, weshalb hier folgende NGs genannt sind, in denen man evtl. besser aufgehoben wäre und evtl. hier posten sollte:
news:de.rec.heimwerken (Nützlich für Selberbauer, Umbau und Sanierung)
news:de.soc.studium (Diskussionen über das Thema Studium)
news:de.comp.cad oder http://www.cad.de/ (Fragen rund um CAD)
news:de.soc.recht.misc (Das Recht und die Anwälte)
Im Allgemeinen wünschen sich die Teilnehmer dieses Forums, daß die allgemein gültigen Regeln des Usenets eingehalten werden. Deshalb bitte keine Binaries, kein HTML, kein TOFU, kein Beleidigen etc. Folgende Sites und NGs seien hier einmalig erwähnt:
news:de.soc.netzkultur.umgangsformen
Aber ebenso wie der Verstoß gegen solche Benimm Regeln, ist ständiges Maßregeln unerwünscht. Ein freundlicher Hinweis und Ende. Ständige Diskussionen mit Wiederholungstäter sind zwecklos und erhöhen den Traffic unnötig.
http://www.realname-diskussion.info/kennstdu.htm
Informationen rund um das Studium, sowie Hochschulzahlen und Statistiken findet man u.a. unter http://www.che.de/ bzw. unter http://www.stern.de/hochschulranking/
Über den Beruf Architekt informiert http://www.arbeitsamt.de/ und http://www.bundesarchitektenkammer.de/
Bayrisches Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
Bundesministerium für Bildung und Forschung
http://www.das-neue-bafoeg.de/
Hessisches Ministerium für Wirtschaft und Kunst
http://www.hmwk.hessen.de/studieren/
Interaktives Forum für Architekturstudenten
Startseite und für Architekturstudenten
Baunutzungsverordnung
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/baunvo/
Behindertengerechtes Bauen
http://www.stmi.bayern.de/bauen/wohnungswesen/planung/08085/index.php
Landesbauordnungen Allgemein
Landesbauordnung Hessen (HBO)
http://www.wirtschaft.hessen.de/irj/HMWVL_Internet?cid=0b330bb27aa071e04142c1e89df88dae
Verordnung über Arbeitsstätten
http://www.excel-arbeitsschutz.de/HTML/Arbeitsstaettenrecht.htm
http://www.sidiblume.de/info-lex/index.html
http://www.lfas.bayern.de/VORSCHRIFTEN/alles_auf_einen_blick/
http://www.gewerbeaufsicht.baden-wuerttemberg.de/
VOB Teil A und Teil B
http://www.bmvbw.de/Vergabe-und-Vertragsordnung-fuer-Bauleistungen-VOB-.716.htm
Weitere Vorschriften beim Bauen
http://www.bauen.bayern.de/vorschriften.htm
Baden Württemberg
http://www.wm.baden-wuerttemberg.de/htm/bereich6/content6_3_4.htm
http://www.hohenlohekreis.de/de/hohenlohekreis/kontakt/inhalt.html
Bayern
http://www.bauen.bayern.de/baurecht/bauantragsformulare.htm
http://www.unterallgaeu.de/landratsamt/service/formulare.html
Bremen
http://www.bauumwelt.bremen.de/Kap3/Kap3_4_2.html
Bundesweit
http://www.statistik-bw.de/baut/html/index.htm
https://www.statistik-bw.de/baut/servlet/LaenderServlet
Hamburg
http://www.hamburg.de/Dibis/form/formulare_a-z.htm
Hessen
http://www.wirtschaft.hessen.de/irj/HMWVL_Internet?cid=8b55ad61bab87be4f3ef0a730a7447fb
Nordrhein-Westfalen
http://www.minden.de/sites/rathaus/baubuebue/antraege.html
Sachsen
http://dsa.bau-wesen.de/faq/KunzeTino/BauantragsformulareSachsen.zip
Die DIN 277 ist generell einzusetzen, wenn es um Grundflächen jeglicher
Art geht, z.B. um Flächen- oder Kostenkennwerte von Bauwerken allgemein
verläßlich vergleichen zu können.
http://www.cadress.de/htmsites/art-2771.htm
Die II. BV hingegen kommt dann zur Anwendung, wenn die Rede von
Wohnfläche ist, die nur hier explizit als solche benannt wird, was
besonders im Falle von öffentlicher Wohnbauförderung, Baufinanzierung
und Vermietung zu beachten ist.
http://www.cadress.de/htmsites/art-iibv.htm
Leider einiges, wenn man es genau nimmt. Die neue WoFlV tritt zum 01.01.2004 in Kraft, wund ersetzt bisher geltenden Vorschriften von §§ 42 bis 44 der II. BV.
Die wesentlichen Änderungen sind:
- Terrassen werden künftig zur Wohnfläche hinzugerechnet.
- Die Ermittlung der Wohnfläche nach den lichten Maßen.
- Abzug für Putz in Höhe von 3% ist nicht mehr vorgesehen.
- Flächen von Erkern und Wandschränken werden einbezogen.
- Grundflächen Vormauerungen, Pfeilern etc. bleiben außer acht.
- Berücksichtigung von Ablagemöglichkeit.
- Raumteile unter Treppen werden wie Dachschrägen mit angerechnet.
- Wintergärten sind zur Hälfte oder Voll hinzuzurechnen.
- Balkone, Loggien und Terrassen zu einem Viertel höchstens zur Hälfte.
- Im Einzelfall Vorgenannte auch voll zur Wohnfläche hinzuzurechnen.
http://www.steuernetz.de/homepages/vv/gesetze/WoFIV1.pdf
Vieles zum Thema Teilung von Wohnhäusern in Wohnungseigentum findet man online, unter anderem was alles für eine Teilung notwendig ist, und auf welchen Rechtsgrundlagen eine Teilung basiert.
http://www.ichbaueselbst.de/teilen/teilung.html
Die Link Liste http://www.cadress.de/htmsites/dxf-link.htm
unterteilt sich in zwei wesentliche Bereich. Zum Einen die meist
privaten Online Datenbanken, auf denen die verschiedensten DXF Daten
(sog. Blöcke, Makros, Baugruppen etc.) zum Herunterladen bereitstehen
und zum Anderen die ausschließlich gewerblichen Hersteller Ressourcen
(meist Produkte, Anwendungsbeispiele oder Details), die von den
entsprechenden Firmen und Fachplanern zu Verfügung gestellt werden.
Unter http://www.cadress.de/htmsites/dxf-form.htm können neue
und eigene Quellen hinzugefügt, sowie veraltete Links gemeldet werden.
Die Definition der GRZ (Grundflächenzahl) steht in der BauNVO § 19.
http://www.cadress.de/htmsites/art-bnvo.htm#2-19
Rechenformel: GRZ = Gebäude, GA, ST, Zufahrt / Grundstück
Inzwischen werden recht geringe Grundflächenzahlen in den Bebauungsplänen festgesetzt, deshalb ist es wichtig darauf zu achten, daß Garagen und Stellplätze die zulässige Grundfläche um 50% überschreiten dürfen, siehe § 19 (4), sofern der gültige Bebauungsplan dies nicht außer Kraft setzt.
Zuerst ist dann der Nachweis (a) für das Gebäude zu erbringen, wobei wir z.B. eine GRZ mit 0,2 annehmen.
GRZ(a) = Gebäude / Grundstück
= 180m² / 1000m² = 0,18 (w.z.b.w.)
Im Nachweis (b) inklusive Garagen, Stellplatz und Zufahrten dürfen wir nun einen Wert von maximal 0,3 erreichen.
GRZ(b) = Gebäude, GA, ST, Zufahrt / Grundstück
= (180m² + 100m²) / 1000m² = 0,28
(w.z.b.w.)
Trotz dieser Regelung wird es oftmals eng, weil grundsätzlich alle Bauteile anzurechnen sind, mit denen das Grundstück versiegelt wird, also durch die kein Regenwasser versickern kann.
Manche verschaffen sich jedoch damit Luft, indem Flächen wie Wege, Terrassen, Stellplätze, Zufahrten etc. mit Drainbelägen versehen bzw. mit wasserdurchlässigen Belägen, wie Ökopflaster etc. hergestellt werden. Diese werden dann eigentlich nicht auf die GRZ angerechnet.
Ob dies jedoch zulässig ist und man so argumentieren kann, ist jedoch ausschließlich Auslegungssache des zuständigen Bauaufsichtsamtes, da hier einige Ämter der Meinung sind, daß die Wasserdurchlässigkeit nichts mit der GRZ zu tun hat. Also geht Fragen wie so oft vor Rechnen!
Um solche Plot-Dateien an Ihren Plotter oder Drucker zu schicken, genügt es normalerweise eine entsprechende Befehlzeile einzugeben.
http://www.cadress.de/htmsites/ser-plot.htm
Komfortabler funktioniert dies natürlich mit einem HPGL-Viewer, diese funktionieren ähnlich wie die Software von Repro-Shops.
Damit lassen sich Druck-Daten ansehen, Stiftnummern ändern oder in andere Dateiformate, wie z.B. TIFF, exportieren.
http://www.oasys-software.com/product/dm/columbus/
http://www.plotmanager.inetbau.de/
http://www.softwarecompanions.com/
Um Pläne z.B. an einen Copy-Shop zu senden wird normalerweise HPGL verwendet, wobei PDF im wesentlichen genauso erstellt wird, aber mit Hilfe des kostenlosen Acrobat Readers von anderen am Bau beteiligten wesentlich einfacher betrachten und ggf. auch gedruckt werden kann.
http://www.adobe.de/products/acrobat/readstep.html
Genau wie bei HPGL braucht man dazu einen virtuellen Drucker, der ein Post-Script File erstellt. Empfehlenswert ist der HP-750C/PS Treiber, da dieser Übergrößen und Farbplots beherrscht. Wenn man nun ein *.ps File gedruckt hat, verarbeitet man es z.B. mit der Freeware Ghostscript weiter, um daraus eine PDF Datei zu erstellen.
http://www.volker-gringmuth.de/anleitung/pdf.htm
http://www.sebastianebers.de/tipps/tipps.php?DSID=7
http://www.thomas-hack.de/Nutzliches/PDF_Drucker/pdf_drucker.html
http://tutorials.tanmar.de/pdf.php
Die Alternative wäre ein Programm zu benutzen, das ohne Umwege eine PDF-Datei über die Druckerauswahl erzeugt. Diese sind jedoch meist kostenpflichtig, während die angebotene Freeware meist weniger komfortabel ist, gerade hinsichtlich Druck von Großformaten.
Das Honorar richtet sich im wesentlichen nach der Bausumme. Grob gerechnet kann man 10% der anrechenbaren Kosten dafür einkalkulieren, was der Architekt jedoch dem Bauherrn einsparen kann, indem er kostenbewußt plant und den Bauherrn durch Ausschreibung, Vergabe und vor allem unabhängig durch die Bauleitung begleitet.
http://www.archifee.de/honorar/hoai_rechner_euro.html
BRI m³ x Grundrißart x Land x Ortsgröße x Nebenkosten x BPI x ? EUR/m³
Eine grobe, aber brauchbare Schätzung erhält man über den Brutto Rauminhalt (BRI) des Gebäudes, den man mit einem Preis z.B. von 250 bis 300 EUR multipliziert. Hierfür ist es wichtig, daß man den BRI nach DIN 277 berecht und die Werte der Normalherstellungskosten (NHK 95 bzw. 2000) inklusive den Korrekturfaktoren, sowie den aktuellen Baupreisindex (BPI) berücksichtigt.
http://www.cadress.de/htmsites/art-nhk.htm
http://www.destatis.de/indicators/d/bpr110ad.htm
Grundsätzlich jedoch gilt: Erfahrungswerte gehen vor starrer Rechnerei.
D.h. daß jeder Architekt durch entsprechende Erfahrungswerte andere Baupreise ansetzen kann oder auch bestimmte Bauteile anders gewichtet als andere und die persönliche Wünsche des Bauherrn einfließen läßt.
Der Architekt unterscheidet ferner die Kosten im Hochbau als Schätzung, Berechnung und Anschlag bzw. Feststellung nach DIN 276 während des gesamten Planungsprozesses. Für den ersten Entwurf genügt jedoch ein Blick auf den BRI oder man nutzt einen entsprechenden Online Rechner.
http://www.plusaufbau.de/bke/ip-bke.html
http://www.baukosten.de/faq/kosten-haftung/INDEX.HTM
Eine kurze Beschreibung über die verschiedenen Kellerkonstruktionen findet man unter:
http://www.glossar.de/glossar/z_wanne.htm
Eine ausführliche Erörterung, sowie physikalischen Eigenschaften und weiterführenden Links enthalten die Seiten:
http://www.dimagb.de/info/bautec/swbrwa01.html
http://www.cemproof.ch/pdf/braunewanne.pdf
Folgende Seiten geht auf alle Gerüstarten, tlw. sehr anschaulich, ein:
http://www.biw.fh-deggendorf.de/alumni/2001/liebl/geruestundabsturzsicherung/
http://www.ing-stoeckel.de/gerueste/gerueste.html
Statt 1-2 Tage bis zur Begehreife vergehen beim Zementestrich in der Praxis oft Wochen. Hierbei handelt es sich wahrscheinlich um sog. Mischzemente, nicht um reinen Portlandzement nach CEM-1. Laut DIN gibt es 27 normgerechte Zemente, aber nicht alle sind praxistauglich, so haben die Estriche nach CEM-2 z.B. größere Schwindung, neigen zum Aufwölben und somit zum Brechen.
Ein weiterer Grund dafür sind die künstlichen oder chemischen Hilfsmittel, die nur oberflächlich wirken oder die Belegreife (> Begehreife), die nicht beachtet wird. Es entstehen Schüsselungen bzw. Bombierungen, die unter Belastung brechen.
Ein Merkblatt mit Kontaktadressen zu Zementestrich gibt es von der Bauberatung Zement (Bundesverband der Deutschen Zementindustrie e.V.).
http://www.bdzement.de/download/literatur/B19.pdf
Evtl. bei Thomas Brandwein. Auf den Biotektur-Seiten findet man eine FAQ zur Fassadenbegrünung und weitere Informationsangebote zur Bauwerksbegrünung.
http://www.biotekt.de/fassadenbegruenung/faq/faq.htm
Endlich ist es soweit und wir haben jemanden gefunden, der sich mit FAQs auskennt und das automatische Posten übernimmt. Unser Posting wird freundlicherweise von Thomas Hochstein http://www.th-h.de/ übernommen, der in Zukunft vielleicht ein Webinterface für die Infopostings zu Verfügung stellen wird.
Die FAQ ist kaum ins Leben gerufen und schon zieht Sie um. Unser Host ist nun Michael Nahrath http://michael.nahrath.de/, der uns http://dsa.bau-wesen.de/ zur Verfügung gestellt hat. Einen DSA-Space (Speicherplatz) für temporäre Binaries wird es nun nicht mehr geben. Wenn es sich jedoch um wichtige Beiträge handelt, die in die FAQ aufgenommen werden und nirgends anders einen Platz finden, kümmern wir uns darum, einfach per Mail an mailto:dsa@cadress.de.
Die FAQ wird zum ersten mal gepostet. Leider gibt es noch Probleme, da wir derzeit im Spamfilter sitzen ;-)
Es wird nach einer Möglichkeit gesucht, die FAQ automatisch zu posten.
Der erste Entwurf für die "Liste der Häufig gestellten Fragen" wird vorgestellt und es wird um Mitarbeit und eigene Beiträge gebeten.
Gezeichnet: Sven Schelhorn,
Inhalt: Die Foren Teilnehmer,
Stand: 05. April 2009.
http://dsa.bau-wesen.de/faq.doc